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Bekanntmachung betreffend die Reichstagswahl am 31. Juli 1932. Nach der Verordnung des Reichsprasidenten vom 6. Juni
Bekanntmachung betr. die Auslegung der Stimmlisten fur die am 31. Juli 1932 stattfindende Reichstagswahl. , Berlin,
Bekanntmachung betr. der Auslegung der Stimmlisten zur Reichstagswahl 1932 , Die Auslegung der Stimmlisten erfolgt z